Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma MARRAKECH AFFAIRS SARL zu Stande kommenden Vertrages.

Inhalt


1. Abschluß des Vertrages

1.1.Mit der Buchung (Anmeldung) bietet der Kunde MARRAKECH AFFAIRS den Abschluß des Vertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen von MARRAKECH AFFAIRS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

1.2.Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leisgungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von MARRAKECH AFFAIRS nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

1.3.Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von MARRAKECH AFFAIRS herausgegeben werden, sind für MARRAKECH AFFAIRS und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von MARRAKECH AFFAIRS gemacht wurden.

1.4.Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt MARRAKECH AFFAIRS den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

1.5.Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.6.Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von MARRAKECH AFFAIRS beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird MARRAKECH AFFAIRS dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist sie nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.7.Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von MARRAKECH AFFAIRS vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von MARRAKECH AFFAIRS vor, an das sie für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist MARRAKECH AFFAIRS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. Bezahlung

2.1.Nach Abschluß des Reisevertrages ist die Zahlung innerhalb von 10 Tagen auf das Deutsche Konto von MARRAKECH AFFAIRS zu entrichten. Oder Sie bezahlen bequem mit Ihrer Kreditkarte über unser Paypal Konto. Das Paypal Konto dient zur Sicherheit unserer Kunden. Sollten zwischen Abschluß und Abreise weniger als 10 Tage liegen, ist der Reisepreis umgehend zu entrichten.

2.2.Bei Bedarf eines Sicherungsscheines gemäß §651k BGB erfolgt die Buchung über ALBATROS URLAUB Frankfurt und es gelten deren AGB’s.

2.3.Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde Euro 75,-- nicht, so werden keine Sicherungsscheine ausgestellt.

2.4.Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl MARRAKECH AffAIRS zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist MARRAKECH AFFAIRS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3. Leistungsänderungen

3.1.Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und vom Vermittler nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2.Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängel behaftet sind.

3.3.MARRAKECH AFFAIRS ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

3.4.Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MARRAKECH AFFAIRS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Leistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

4. Preiserhöhung

4.1.Eine Erhöhung des Preises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluß für MARRAKECH AFFAIRS nicht verhersehbar waren.

4.2.Erhöhen sich die bei Abschluß des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann MARRAKECH AFFAIRS den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

Es werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann MARRAKECH AFFAIRS vom Kunden verlangen.

4.3.Werden die bei Abschluß des Vertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber MARRAKECH AFFAIRS erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.4.Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluß des Vertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für MARRAKECH AFFAIRS verteuert hat.

4.5.Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat MARRAKECH AFFAIRS den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn MARRAKECH AFFAIRS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von MARRAKECH AFFAIRS über die Preiserhöhung gegenüber MARRAKECH AFFAIRS geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornokosten

5.1.Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber MARRAKECH AFFAIRS unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2.Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert MARRAKECH AFFAIRS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann MARRAKECH AFFAIRS, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

5.3.MARRAKECH AFFAIRS hat bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

Pauschalreisen bei eigener Anreise
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
Ab 29. Bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
Ab 21. Bis 15. Tag vor Reiseantritt 45%
Ab 14. Bis 07. Tag vor Reiseantritt 60%
Ab 06. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.

5.4.Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, MARRAKECH AFFAIRS nachzuweisen, daß diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.

5.5.MARRAKECH AFFAIRS behält sich vor , anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit MARRAKECH AFFAIRS nachweist, daß ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist MARRAKECH AFFAIRS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6.Dem Kunden wird der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall und Krankheit dringend empfohlen. Entsprechendes Informationsmaterial legen wir automatisch unserem Schreiben bei.

6. Umbuchungen

6.1.Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluß auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Im Falle einer Umbuchung öder Änderung der Unterkünfte werden die entstehenden Kosten an den Kunden weitergegeben.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. MARRAKECH AFFAIRS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften

8.1.MARRAKECH AFFAIRS wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass- , Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluß sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, daß keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

8.2.Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn MARRAKECH AFFAIRS nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

8.3.MARRAKECH AFFAIRS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, daß MARRAKECH AFFAIRS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

9. Maklerprovision Immobilien

Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an die Firma Marrakech Affairs SARL eine Käufermaklerprovision in Höhe von 5,95% plus 20% TVA. Die Provision errechnet sich aus dem beurkendeten Kaufpreis. Die Provision wird bei Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber haften
gesamtschuldnerisch für die volle Provision.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

10.1.Der Kunde kann MARRAKECH AFFAIRS nur an dessen Sitz verklagen.

10.2.Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von MARRAKECH AFFAIRS vereinbart.